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Presselin HK

Presselin HK

Artikelnummer: PZN 02075522
Tropfflasche mit 50 ml
Reg.-Nr.: 2522487.00.00

Beschreibung:

Mischung zum Einnehmen. Apothekenpflichtig.

Zusammensetzung:
10 g (10 g entsprechen ca. 10,7 ml) Flüssigkeit enthält als arzneilich wirksame Bestandteile:
Crataegus Ø 4,5 g
Convallaria majalis Dil. D2 1,7 g
Strophantus gratus Dil. D4 1,7 g
Urginea maritima Dil. D4 1,7 g
Passiflora incarnata Ø 0,1 g

Der sonstige Bestandteil ist: Ethanol 43 % (m/m)
1 g entspricht 37 Tropfen.
Enthält 64 mg Alkohol (Ethanol) pro Dosiereinheit (5 Tropfen).

Anwendungsgebiete:
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer
therapeutischen Indikation.

Dosierungsanleitung:
1- bis 3-mal täglich 5 Tropfen in etwas Wasser einnehmen.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.

Gegenanzeigen / Warnhinweise:
Presselin HK darf nicht eingenommen werden,wenn Sie allergisch gegen die Wirkstoffe oder einen der o. g. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden und auch nicht bei Kindern unter 12 Jahren angewendet werden.
Presselin HK enthält 64 mg Alkohol (Ethanol) pro Dosiereinheit (5 Tropfen).
Die Menge in einer Dosis (5 Tropfen) dieses Arzneimittels entspricht weniger als 2 ml Bier oder 1 ml Wein.
Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.

Nebenwirkungen:
Wie alle Arzneimittel kann Presselin HK Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen. Meldung von Nebenwirkungen: siehe Allgemeine Hinweise (S. 6).

Hinweis:
Bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).

Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de, anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

GEBRAUCHSINFORMATION

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