Stand der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Internet-Seiten der Combustin GmbH entsprechen aktuell noch nicht vollständig den Anforderungen. Die Umsetzung der Anforderungen wird derzeit mit Nachdruck verfolgt. der Abschluss der Arbeiten ist bis Ende August geplant. Sollten bestimmte Seiten bzw. Inhalte nicht barrierefrei umsetzbar sein, wird die Combustin GmbH diese an dieser Stelle mit entsprechender Begründung aufführen.