Pyrrolizidinalkaloide sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe. Es wird vermutet, dass bestimmte Pflanzenarten diese Stoffe bilden, um Fraßfeinde abzuwehren. Bislang sind mehr als 660 verschiedene Verbindungen in mehr als 350 Pflanzenarten weltweit nachgewiesen. Insgesamt wird aber aufgrund chemotaxonomischer Überlegungen mit dem Vorkommen von Pyrrolizidinalkaloiden in über 6000 Pflanzenspezies gerechnet. Vornehmlich gehören Pyrrolizidinalkaloid-haltige Pflanzen den Familien der Korbblütler (Asteraceae), der Raublatt- oder Borretschgewächse (Boraginaceae) und der Hülsenfrüchtler (Fabaceae) an. Zu den bei uns heimischen Pyrrolizidinalkaloid-bildenden Pflanzen gehören zum Beispiel das Jakobskreuzkraut, das Gemeine Greiskraut oder der Natternkopf. Chemisch handelt es sich bei den Pyrrolizidinalkaloiden um Ester aus einer Necinbase und aliphatischen Mono- oder Dicarbonsäuren (Necinsäuren).
Bestehen gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Lebensmittel, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten?
Die 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloide (1,2-ungesättigte PA) sind aufgrund ihres gesundheitsschädigenden Potenzials in Lebens- und Futtermitteln unerwünscht. Das BfR hat aktuell eine Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch 1,2- ungesättigte PA in Lebensmitteln auf der Grundlage einer Abschätzung der Gesamtaufnahme unter Verwendung aktueller Gehaltsdaten in relevanten Lebensmittelgruppen vorgenommen. Demnach können die in den Lebensmitteln (Kräutertees, Rooibostee, schwarzer und grüner Tee sowie Honig) vorkommenden Mengen an 1,2-ungesättigten PA sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei längerer (chronischer) Aufnahme gesundheitlich bedenklich sein.
Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht nicht.
Quelle: https://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-pyrrolizidinalkaloiden-in-lebensmitteln.pdf
Wir als Verbraucher verlassen uns auf sauberes Trinkwasser aus den Leitungen in Deutschland. Doch die Stadtwerke der Trinkwasserversorgung warnen vor einer zunehmenden Belastung der Gewässer durch Gülle und Pestizide, vor allem aber auch durch Arzneimittel. „Die Verantwortung für die Umwelt darf nicht allein der Wasserwirtschaft überlassen werden. Ein Klärwerk ist kein Reparaturbetrieb“, sagt Martin Weyand (Geschäftsführer des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin). Trotz eines aufwendigen Reinigungsverfahrens können Rückstände von Arzneimitteln nicht zu 100% herausgefiltert werden.
Arzneimittel, die schwer abbaubar sind, z.B. das Schmerzmittel Diclofenac, belasten Mensch und Umwelt. Hormonreste der Anti-Babypille können sogar die Fortpflanzung der Tiere beeinträchtigen. Aber auch Rückstände von Antibiotika können zu einer Resistenz bei Menschen führen, was zur Folge hat, dass diese Arzneimittel nicht mehr wirksam sind.
Messungen für das Umweltbundesamt konnten sogar vereinzelt Spuren im Trinkwasser nachweisen. Zwar gehen sie nicht von einer Gefahr für die Gesundheit aus, doch die sachgemäße Entsorgung der Arzneimittel ist wichtig um unsere Umwelt und Gewässer nachhaltig zu schützen.
„Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
Altarzneimittel zählen zum "Siedlungsabfall" und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altarzneimittel enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Arzneimittelreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.
Zur Vermeidung der Belastung des Abwassers mit Arzneimitteln, ist es wichtig Altarzneimittel niemals über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden – der Umwelt und uns zuliebe!
Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.“
(Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/aufbewahrung-und-entsorgung.html)
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