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Presselin Infothek: Aktuelle Themen

Pyrrolizidinalkaloide

Was sind Pyrrolizidinalkaloide?

Bei Pyrrolizidinalkaloiden (PA) handelt es sich um eine große Gruppe von Naturstoffen, die vor allem von Pflanzen, aber auch von Pilzen und Bakterien gebildet werden. Von Pflanzen werden die Verbindungen vermutlich insbesondere zum Schutz vor Fraßfeinden produziert. Bislang sind mehrere hundert PA und deren N-Oxide bekannt. In Pflanzen wurden PA bisher in mehr als 350 Arten weltweit nachgewiesen, auf Basis chemotaxonomischer Überlegungen wird aber mit dem Vorkommen von PA in über 6.000 Pflanzenarten gerechnet. Dabei findet man die Fähigkeit zur Bildung von PA in Vertretern aus mindestens 13 Pflanzenfamilien, hier insbesondere in Vertretern aus den Familien der Korbblütler (Asteraceae), der Rauhblatt- o-der Borretschgewächse (Boraginaceae), der Hülsenfrüchtler (Fabaceae oder Leguminosae), der Hundsgiftgewächse (Apocynaceae), der Hahnenfußgewächse (Ranunculaceae) und der Braunwurzgewächse (Scophulariaceae). Zu den in Deutschland heimischen PA-bildenden Pflanzen gehören zum Beispiel das Jakobskreuzkraut, das Gemeine Greiskraut oder der Natternkopf. Chemisch gesehen handelt es sich bei den PA um Ester aus einer Necinbase und aliphatischen Mono- oder Dicarbonsäuren (Necinsäuren).  

Bestehen gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Lebensmittel, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten?

Bestimmte PA können die Leber schädigen. Zudem wurde für einige Vertreter in tierexperi-mentellen Untersuchungen ein erbgutveränderndes (genotoxisches) und krebserzeugendes (kanzerogenes) Potenzial nachgewiesen. Diese Wirkungen gehen von den PA aus, bei de-nen die Necinbase eine 1,2-ungesättigte Necinstruktur aufweist und mit mindestens einer verzweigten Necinsäure verestert ist. Diese als 1,2-ungesättigte PA bezeichneten Verbin-dungen sind aufgrund ihres gesundheitsschädigenden Potenzials in Lebens- und Futtermit-teln unerwünscht. Das BfR hat eine Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch 1,2-ungesättigte PA in Lebensmitteln vorgenommen. Diese erfolgte auf der Grundlage einer Schätzung der Gesamtaufnahme unter Verwendung aktueller Gehaltsdaten (Zeitraum 2015-2019) zu folgenden Lebensmittelgruppen: Honig, verschiedene Tees und Kräutertees, Milch und Spinat.


Dabei zeigte sich, dass die geschätzte chronische Gesamtexposition über die berücksichtig-ten Lebensmittelgruppen in den betrachteten Szenarien für Kinder und Erwachsene zu Auf-nahmemengen führt, die als wenig bedenklich anzusehen sind.

Quelle: www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_pyrrolizidinalkaloiden_in_lebensmitteln-187302.html, Stand: 16.12.2022

Medikamente entsorgen – aber richtig!

Wir als Verbraucher verlassen uns auf sauberes Trinkwasser aus den Leitungen in Deutschland. Doch die Stadtwerke der Trinkwasserversorgung warnen vor einer zunehmenden Belastung der Gewässer durch Gülle und Pestizide, vor allem aber auch durch Arzneimittel. „Die Verantwortung für die Umwelt darf nicht allein der Wasserwirtschaft überlassen werden. Ein Klärwerk ist kein Reparaturbetrieb“, sagt Martin Weyand (Geschäftsführer des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin). Trotz eines aufwendigen Reinigungsverfahrens können Rückstände von Arzneimitteln nicht zu 100% herausgefiltert werden.

Arzneimittel, die schwer abbaubar sind, z.B. das Schmerzmittel Diclofenac, belasten Mensch und Umwelt. Hormonreste der Anti-Babypille können sogar die Fortpflanzung der Tiere beeinträchtigen. Aber auch Rückstände von Antibiotika können zu einer Resistenz bei Menschen führen, was zur Folge hat, dass diese Arzneimittel nicht mehr wirksam sind. 

Messungen für das Umweltbundesamt konnten sogar vereinzelt Spuren im Trinkwasser nachweisen.  Zwar gehen sie nicht von einer Gefahr für die Gesundheit aus, doch die sachgemäße Entsorgung der Arzneimittel ist wichtig um unsere Umwelt und Gewässer nachhaltig zu schützen.

Arzneimittelentsorgung gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit

„Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Altarzneimittel zählen zum "Siedlungsabfall" und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altarzneimittel enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Arzneimittelreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.

Zur Vermeidung der Belastung des Abwassers mit Arzneimitteln, ist es wichtig Altarzneimittel niemals über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden – der Umwelt und uns zuliebe!

Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.“

(Quelle: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/aufbewahrung-und-entsorgung.html)